Allgemeine Bedingungen und Konditionen
(1) VERTRAG UND BESCHRÄNKUNGEN
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrags, der für jedes einzelne Projekt zwischen LUMITECH, Trade and Services Ltd.o und ihrem Kunden für den Verkauf von Geräten sowie die Reparatur und Wartung von Servomotoren, Gebläsen, Elektromotoren, Pumpen, Ventilatoren, Vakuumpumpen und anderen Geräten, die der Kunde an LUMITECH, Trade and Services, Ltd.
liefert.o.o. ist nicht verpflichtet, zusätzliche oder abweichende Bestimmungen einzuhalten, sei es in gedruckter Form oder anderweitig, einschließlich in Bestellformularen oder in der Kommunikation mit dem Kunden, es sei denn, LUMITECH, Trade and Services, d.o.o. gibt seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
Der Vertrag gilt ausschließlich zwischen LUMITECH, Trade and Services, d.o.o. und seinem Kunden und ist ausschließlich zum Nutzen der beiden Parteien bestimmt. Keine dritte Partei oder andere Instanzen, die nicht Teil des Vertrags sind, können dessen Erfüllung oder irgendetwas, das sich aus dem Vertrag ergibt, beanspruchen. Dies schließt ausdrücklich die Einschränkung der Rechte Dritter in Fällen ein, in denen diese Parteien durch einen Vermittler vertreten werden, der einen Vertrag mit LUMITECH, Trade and Services, Ltd. abschließt.
Alle früheren geschäftlichen Interaktionen, Gepflogenheiten und mündlichen Vereinbarungen, die nicht formell aufgezeichnet und von LUMITECH, Trade and Services, Ltd. unterzeichnet wurden, gelten als gültig.
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn: a) der Kunde LUMITECH, Trade and Services, d. d. d. eine formelle Bestellung erteilt und b) der Kunde LUMITECH, Trade and Services, d. d. d.o.o, (b) der Kunde zahlt den vollen Betrag gemäß den Zahlungsbedingungen des Angebots oder der Rechnung, (c) der Kunde bestätigt die Reparatur schriftlich über die E-Mail-Adresse, die auf seiner Website angegeben ist und die er regelmäßig zur Kommunikation mit LUMITECH, Trade and Services, d.o.o. nutzt, oder es wird eindeutig nachgewiesen, dass es sich dabei um die geschäftliche E-Mail-Adresse des Kunden oder eines Mitarbeiters des Kunden handelt, oder (d) der Kunde bestätigt die Reparatur/Dienstleistung schriftlich durch ein unterzeichnetes und abgestempeltes Schriftstück.
(2) KÜNDIGUNG
Der Kunde hat die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf erstes Anfordern von LUMITECH, Trade and Services Ltd. zu kündigen, um alle ausstehenden Schulden und Kosten, die durch die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen entstanden sind, zu begleichen.
Bei einmaligen Verträgen hat der Kunde nur dann die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, wenn er die Kündigung innerhalb einer Frist von fünf Tagen ab dem Datum des Vertragsabschlusses ankündigt. In diesem Fall haftet der Kunde für alle Kosten, die LUMITECH, Trade and Services Ltd. durch die Ausführung der vereinbarten Arbeiten entstehen.
Bei Beendigung des Vertrags haftet der Kunde für alle Verwaltungskosten und die Kosten der Rücksendung der Waren oder Geräte. Hat LUMITECH, Trade and Services Ltd. vor dem Eingang des Widerrufs Ersatzteile für die Erfüllung des Vertrages gekauft, so hat der Kunde diese Teile zum Einkaufspreis zu erwerben und alle damit verbundenen Kosten zu tragen.
Jeder Widerruf muss schriftlich erfolgen und an LUMITECH, Trade and Services Ltd. gesendet werden.
LUMITECH, Trade and Services, Ltd. hat auch die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, indem sie den Kunden schriftlich benachrichtigt und sich verpflichtet, dem Kunden ihr gesamtes Eigentum unverzüglich und ohne zusätzliche Kosten zurückzugeben.
(3) KOSTEN UND ZAHLUNGSWEISE
Alle mit dem Versand verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden, mit Ausnahme der Teile, für die LUMITECH, Trade and Services Ltd. diese Kosten gemäß den Bestimmungen des Vertrags und dieser Bedingungen übernimmt. Der vom Kunden an LUMITECH, Trade and Services Ltd. zu zahlende Betrag entspricht den Kosten, die von der Gesellschaft an den gewählten Lieferdienst zu zahlen sind. Die Zahlungsbedingungen sehen eine vollständige Zahlung innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsstellung vor, es sei denn, der Kunde und die LUMITECH, Trade and Services Ltd. haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
Für spezielle Kundenwünsche oder für Projekte ausserhalb des regulären Serviceprogramms berechnet die LUMITECH, Trade and Services Ltd. einen Aufschlag von 30% auf den Grundpreis des Service. Darunter fallen Arbeiten, die: (a) außerhalb des normalen Leistungsumfangs, (b) außerhalb der Arbeitszeit oder (c) an Wochenenden oder Feiertagen durchgeführt werden.
LUMITECH, Trade and Services, Ltd. hat das Recht, von einem Neukunden vor Beginn eines Projekts oder einer Lieferung eine teilweise oder vollständige Vorauszahlung oder Zahlungsgarantie zu verlangen, insbesondere in Fällen, in denen das Unternehmen dies für angemessen hält.
Für den Fall, dass der Kunde seinen finanziellen Verpflichtungen nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist nachkommt und die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Eintreibung der Forderung erforderlich ist, trägt der Kunde alle Rechts- und Sachverständigenkosten, die der LUMITECH, Trade and Services, Ltd. zum Zwecke der Eintreibung entstehen.
(4) LIEFERFRISTEN
LUMITECH, Trade and Services, Ltd. kann keine exakten Lieferfristen garantieren, sondern legt die voraussichtlichen Lieferfristen nach bestem Wissen und Gewissen und unter der Annahme fest, dass alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen richtig und vollständig sind und dass keine Verzögerungen aufgrund von Ereignissen eintreten, die außerhalb der Kontrolle von LUMITECH, Trade and Services, Ltd. liegen.
LUMITECH, Trade and Services, Ltd.LUMITECH, Trade and Services, Ltd.LUMITECH, Trade and Services, Ltd. haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, die auf unvorhergesehene Umstände wie höhere Gewalt, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Ersatz- oder Bauteilen, Streiks, Kriegsrecht, Aufstände, nationale oder örtliche Notfälle, behördliche Maßnahmen, Transportunterbrechungen, Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder ähnliche Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb der zumutbaren Erwartung und Kontrolle von LUMITECH, Trade and Services, Ltd. liegen.
(5) HAFTUNG FÜR VERLORENE ODER VERLORENE ITEMS
Der Kunde garantiert der LUMITECH, Trade and Services Ltd., dass sein Eigentum, das zur Wartung oder Reparatur übergeben wird, ausreichend gegen mögliche Schäden versichert ist.
Für den Fall, dass das an LUMITECH, Trade and Services Ltd. gelieferte Eigentum des Kunden nicht repariert wird, weil der Kunde die Reparatur nicht genehmigt hat, und wenn dieses Eigentum auf dem Gelände von LUMITECH, Trade and Services Ltd. bleibto für einen Zeitraum von sechzig (60) Tagen oder länger nach der Aufforderung des Unternehmens zur Reparaturgenehmigung verbleibt, wird davon ausgegangen, dass der Kunde das gesamte Eigentum an diesem Eigentum unwiderruflich an LUMITECH, Trade and Services, Ltd. als Lagerentschädigung übertragen hat.
Während dieses Zeitraums, vom Zeitpunkt des Antrags auf Genehmigung der Reparatur bis zum Zeitpunkt ihrer Genehmigung oder bis zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs, befindet sich der Kunde in Verzug und haftet für alle Schäden am Gegenstand und für alle Schäden, die der LUMITECH, Trade and Services Ltd. dadurch entstehen.
(6) BESCHRÄNKTE GARANTIE
Anstelle aller anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck, bietet LUMITECH, Trade and Services Ltd. eine beschränkte Garantie für reparierte Elektromotoren, Pumpen, Ventilatoren, Vakuumpumpen, Gebläse und Servomotoren, die im Rahmen ihres Vertrages gewartet werden, nur für den ursprünglichen Kunden an (gilt nicht für nachfolgende Besitzer oder Dritte).
(6.1) Gesetzliche Gewährleistung
Ungeachtet der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Kunde Anspruch auf eine gesetzliche Gewährleistung von einem (1) Jahr ab dem Datum der Lieferung.
(6.2) LUMITECH Service Garantie
LUMITECH, Trade and Services Ltd. übernimmt die Verantwortung für die Qualität der ausgeführten Arbeiten und erkennt eine Garantie von einem (1) Jahr an, die ausschließlich für den von LUMITECH erbrachten Service gilt. Die Garantie gilt ausschließlich für den ursprünglichen Kunden.
(6.3) QR-Code und Portal (Aufzeichnung des Einbaus oder der Einlagerung)
Bei der Lieferung des Motors oder Geräts erhält der Kunde einen QR-Code für den Zugang zum Lumitech-Portal, über das der Kunde festhält:
, dass der Motor eingebaut ist (Aktivierung der Garantie bei Einbau), oder
, dass der Motor nicht sofort eingebaut wird und eingelagert wird.
(6.4) Dreißig (30) Tage Karenzzeit (obligatorische Portalaktivität)
Der Kunde hat maximal dreißig (30) Tage ab dem Lieferdatum Zeit, um die Garantie über das Lumitech-Portal zu aktivieren:
, wenn der Motor eingebaut wird, oder
, um anzuzeigen, dass der Motor eingelagert wird (nachträglicher Einbau).
Wenn der Kunde innerhalb der vorgenannten 30-Tage-Frist auf dem Portal nichts unternimmt, gilt der Motor ab dem Datum des Lieferscheins als installiert und die 1-Jahres-Garantie beginnt ab dem Datum des Lieferscheins.
Nach Ablauf der 30 Tage ab Lieferdatum:
ist eine Aktivierung im Portal nicht mehr möglich,
ist eine Kennzeichnung der Lagerung oder der nachträglichen Installation nicht mehr möglich,
ist eine weitere Verlängerung der Garantie nicht mehr möglich,
außer im Falle einer fristgerechten Lagerung, wie unten beschrieben.
(6.5) Sofortiger Einbau (Aktivierung beim Einbau)
Wenn der Kunde den Motor sofort einbaut, muss er die Garantie über das Lumitech-Portal zum Zeitpunkt des Einbaus aktivieren (Option „Garantie aktivieren“). Die 1-jährige LUMITECH-Servicegarantie beginnt ab dem Datum der Aktivierung.
(6.6) Einlagerung (nachträglicher Einbau) und Einbau ab Lager
Wenn der Kunde innerhalb der 30-Tage-Frist korrekt angibt, dass der Motor eingelagert wird, hat er das Recht:
den Motor innerhalb eines Zeitraums von maximal einem (1) Jahr ab dem Lieferdatum einzubauen und
die Garantie über das Portal beim Einbau zu aktivieren (Option „Garantie aktivieren“).
Die 1-Jahres-Garantie für den LUMITECH-Service beginnt ab dem Datum der Aktivierung.
(6.7) Garantieverlängerung (Aufpreis) – Ausnahme bei rechtzeitig erklärter Garantieaktivierung.
Bei rechtzeitig erklärter Garantieaktivierung kann der Kunde zum Zeitpunkt der Installation eine Verlängerung der Garantie um weitere 1, 2 oder 3 Jahre beantragen, und zwar auf der Grundlage eines zuvor von Lumitech erstellten Angebots oder Kostenvoranschlags und gegen Aufpreis.
Wenn die Garantieaktivierung nicht rechtzeitig erklärt wurde, ist die Verlängerung der Garantie nicht möglich.
(6.8) Umfang der Garantie (nur Verschleißteile)
Alle von LUMITECH angebotenen Formen der Garantie gelten ausschließlich für Verschleißteile wie: Lager, O-Ringe, Unterlegscheiben usw..
Die Garantie gilt nicht für andere nicht-verschleißbare Komponenten, andere ausgetauschte Teile (Gleitringdichtungen, Verbindungsstücke, Rückmeldeeinheiten, Bremsen usw.) und auch nicht für indirekte oder Folgeschäden (z.B. Produktionsausfall, entgangener Gewinn usw.).
(6.9) Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung
LUMITECH, trgovina in storitve, d.o.o. haftet nicht, wenn:
(a) der Kunde oder ein Dritter den Motor oder ein anderes Gerät nach der Wartung manipuliert,
(b) die Geräte entgegen den Empfehlungen des Herstellers verwendet werden,
(c) sie in Geräte oder Verfahren eingebaut werden, die nicht vom Hersteller zugelassen sind,
(d) der Ausfall durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wird, Wartung, Missbrauch, Unfall oder Ausfall anderer Geräte verursacht wird,
(e) der Kunde bereits zerlegte oder unvollständige Geräte geliefert hat oder
(f) LUMITECH als Vermittler auftritt und der Kunde sich direkt an den Dienstleister wendet, ohne dass die Kommunikation über LUMITECH erfolgt.
Die Haftung von LUMITECH ist auf den Betrag beschränkt, den der Kunde für die Dienstleistung bezahlt hat.
(6.10) Sonderbestimmung – VERPFLICHTETE INSTALLATION DES ÜBERLASTVENTILS BEI GEBLÄSEN
Bei neu verkauften Gebläsen ist die Garantie nur dann gültig, wenn das Überlastventil zum Zeitpunkt der Installation installiert ist.
Wird das Ventil nicht installiert, erlischt die Garantie automatisch.
(6.11) GARANTIEANSPRUCHSVERFAHREN
Wenn der Kunde behauptet, dass ein von LUMITECH, Trade and Services Ltd. repariertes Produkt nicht den ursprünglichen Herstellerspezifikationen entspricht oder dass während der Gültigkeitsdauer einer bestimmten Garantie ein Defekt aufgetreten ist, muss der Kunde LUMITECH, Trade and Services Ltd. unverzüglich schriftlich informieren, vor Ablauf der jeweiligen Gewährleistungsfrist schriftlich zu informieren und das Gerät zur Überprüfung ausschließlich an LUMITECH, Trade and Services Ltd. zu liefern. Der Kunde trägt alle mit der Rücksendung des reparierten Produkts verbundenen Kosten, einschließlich der Porto- und Bearbeitungskosten. Wenn LUMITECH, Trade and Services Ltd. das Produkt zurückerhält, werden ihre Experten prüfen, ob die in der Reklamation genannten Probleme mit der durchgeführten Reparatur zusammenhängen.
Stellt die LUMITECH, Trade and Services AG fest, dass die Probleme nicht mit der Reparatur zusammenhängen oder durch die in den vorstehenden Absätzen (6.9) beschriebenen Bedingungen verursacht werden, informiert sie den Kunden und bittet ihn um seine Zustimmung zu einer weiteren Reparatur zu den geltenden Preisen. LUMITECH, Trade and Services Ltd. wird ohne die schriftliche Zustimmung des Kunden keine weiteren Reparaturen durchführen.
Wenn der Kunde die Rücksendung des nicht reparierten Produkts innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Genehmigung der Reparatur beantragt, sendet LUMITECH, Trade and Services Ltd. das Produkt auf Kosten des Kunden zurück, vorbehaltlich einer Gebühr für die Kosten einer diagnostischen Untersuchung, die nicht weniger als EUR 50 + MwSt. beträgt. Wenn der Kunde die zusätzlichen Reparaturen nicht genehmigt oder die Rücksendung des Produkts nicht innerhalb dieser Frist beantragt, ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für die Lagerung bei LUMITECH, Trade and Services Ltd. zum von der Gesellschaft festgelegten Tagessatz zu zahlen.
Wenn das Produkt länger als sechzig (60) Tage nach dem Antrag auf Reparaturgenehmigung gelagert wird, wird davon ausgegangen, dass der Kunde das Produkt aufgegeben hat, und LUMITECH, Trade and Services Ltd. kann es nach eigenem Ermessen entsorgen, ohne dem Kunden gegenüber verpflichtet zu sein.
Wenn LUMITECH, Trade and Services Ltd. feststellt, dass die Nichtübereinstimmung oder der Defekt in den Geltungsbereich der geltenden Garantie fällt, und beschließt, das Produkt im Rahmen der Garantie zu reparieren, werden die Kosten für die Reparatur vom Unternehmen getragen, und das Produkt wird auf Kosten des Kunden über die slowenische Post oder einen anderen Zustelldienst an diesen zurückgeschickt.
(6.12) ANLEITUNG ZUR BENUTZUNG DES LUMITECH PORTALS (QR-AKTIVIERUNG)
Ein QR-Code für den Zugriff auf das Lumitech Portal liegt der Lieferung des Motors oder Geräts bei.
Scannen Sie den QR-Code (auf dem Motor oder auf dem mitgelieferten Dokument).
Rufen Sie das Lumitech Portal über den Link auf, der sich nach dem Scannen des QR-Codes öffnet.
Auswahl des Modus:
„Garantie aktivieren“ (Aktivierung der Garantie beim Einbau), oder
„Nachträglicher Einbau aktivieren“ (Antrag auf Speicherung), oder
„Zusätzliche Garantieverlängerung beantragen“ (Antrag auf Verlängerung der Garantie um +1, +2 oder +3 Jahre).
Eingabe der erforderlichen Daten und Bestätigung der Auswahl/Aktivierung.
Im Falle einer rechtzeitigen Einlagerungserklärung kann der Kunde bei der anschließenden Installation vom Lager aus die „Garantieaktivierung“ im Portal durchführen und, sofern aktiviert, gleichzeitig die Verlängerung der Garantie (+1 / +2 / +3 Jahre) auf der Grundlage des zuvor erstellten Angebots/der Rechnung auswählen.
Nach der Bestätigung speichert das System die gewählte Nutzungsart und das Datum, wodurch LUMITECH über die Nutzungsart des Geräts informiert wird und der Beginn der Garantiezeit gemäß den vorliegenden Bedingungen festgelegt wird.
DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE GILT EXKLUSIV UND ANSTELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH DER GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST.
(7) ERKLÄRUNGEN DES KUNDEN UND BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG VON LUMITECH, Trade and Services, Ltd.; HAFTUNG FÜR SCHÄDEN.
Der Kunde garantiert LUMITECH, Trade and Services, Ltd., dass er das Recht auf das Eigentum oder die Nutzung der Gegenstände hat, die er zur Wartung einreicht. Für den Fall, dass die ursprünglichen Herstellerstandards, Spezifikationen oder Konfigurationen des Kundenartikels verändert wurden, ist LUMITECH, Trade and Services, Ltd. gegenüber dem Kunden oder Dritten nicht haftbar oder verantwortlich für die Ergebnisse oder Folgen, die sich aus den an diesem Artikel durchgeführten Dienstleistungen ergeben.
Der Kunde entbindet hiermit LUMITECH, Trade and Services, Ltd.o, ihre leitenden Angestellten, Beauftragten, Vertreter, Bevollmächtigten und Angestellten von allen Ansprüchen, Gewährleistungen, Forderungen, Klagen, Urteilen, Bußgeldern, Strafen, Veranlagungen, Schadensersatzansprüchen, direkten oder indirekten Schäden, Kosten und Ausgaben, einschließlich Anwaltsgebühren, die sich aus oder im Zusammenhang mit (a) einer Handlung oder Unterlassung des Kunden, (b) einer Falschdarstellung durch den Kunden oder (c) der Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden an Geräten, bei denen die Standards, Spezifikationen oder Konfigurationen des Originalherstellers geändert wurden, ergeben. Diese Bestimmungen gelten auch nach der Beendigung oder Erfüllung dieses Vertrags.
(8) ANWENDUNG DES RECHTS
Der Erfüllungsort und die Erfüllung dieses Vertrags ist Kranj. Der Vertrag unterliegt den Gesetzen der Republik Slowenien und ist nach diesen auszulegen. Alle Gerichtsverfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich angeblicher Vertragsverletzungen, werden vor dem Bezirksgericht Kranj verhandelt. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist slowenisches Recht anwendbar.
(9) SONSTIGE BEDINGUNGEN
(9.1)Encoder Inspection and Status Report Service for Servomotors
Gegenstand der Dienstleistung
Die Dienstleistung „Encoder Status Report“ besteht aus einer diagnostischen Inspektion, Ausgangssignalmessungen, Funktionsprüfung und der Erstellung eines schriftlichen technischen Berichts über den Status, die Leistung und die Signalqualität des Encoders. Der Grundpreis für die Dienstleistung beträgt EUR 50,00 + MwSt., sofern im Angebot nicht anders angegeben, abhängig von der Komplexität des betreffenden Drehgebers.
Aufnahme in das Angebot
Die Dienstleistung ist integraler Bestandteil eines jeden Angebots, das für einen zur Inspektion oder Reparatur eingereichten Servomotor abgegeben wird. Wenn der Kunde den Service nicht wünscht, muss er ihn ausdrücklich und schriftlich ablehnen, bevor der Auftrag erteilt oder das Angebot bestätigt wird. In Ermangelung einer solchen Ablehnung wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Dienstleistung in Auftrag gegeben hat und mit der Verrechnung dieses Artikels einverstanden ist.
Gewährleistungsbeschränkungen im Falle einer Ablehnung
Für den Fall, dass der Kunde den Dienst „Encoder Status Report“ nicht bestellt, ablehnt oder nicht bestätigt, übernimmt der Anbieter:
-keine Verantwortung für die Korrektheit, Einstellung oder Kalibrierung des Encoders,
-keine Garantie für seine Leistung, Reaktionsfähigkeit, Genauigkeit oder Stabilität,
-keine Haftung für Fehler, Fehlfunktionen oder Folgeschäden, die sich aus dem Zustand oder der Fehlfunktion des Encoders ergeben,
-keine Garantie für die gewarteten Komponenten, wenn der Betrieb des gesamten Systems von einem ungeprüften oder nicht bewerteten Encoder abhängt.
Haftungsübernahme und Ausstellung des Berichts
Der Zustandsbericht des Encoders wird nur ausgestellt, wenn die Dienstleistung bestellt und durch eine Bestellung bestätigt wurde. Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Überprüfung, Diagnose oder Kalibrierung des Drehgebers nicht durchzuführen, ohne diesen Service zu bestellen.
Verbindlichkeit und Auslegung
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, die im Zusammenhang mit Servomotor-Dienstleistungen erstellt werden, und sind für den Kunden ab dem Datum der Bestätigung des Angebots oder der Ausstellung des Bestellformulars verbindlich. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter hat die individuelle Vereinbarung Vorrang, sofern sie schriftlich vorliegt.
(10) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Sollte eine Klausel oder Bestimmung dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Gericht für ungültig erklärt werden, so hat dies nicht die Ungültigkeit des Vertrages als Ganzes zur Folge, es sei denn, der Vertrag könnte ohne die ungültige Bestimmung nicht bestehen und die Bestimmung war nicht der wesentliche Grund für den Abschluss des Vertrages. Dieser Vertrag stellt zusammen mit allen Anhängen den gesamten Vertrag zwischen dem Kunden und LUMITECH, Trade and Services, Ltd. dar.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Umbau von Maschinen und den Einbau von Elektromotoren
Wir behalten uns das Recht vor, über technische Details (einschließlich Soft- und Hardware), die die Leistung des Gegenstands unseres Angebots nicht beeinträchtigen, unabhängig zu entscheiden.
Sonderwünsche des Kunden nach zusätzlichen, nicht in unserem Angebot enthaltenen Leistungsmerkmalen werden nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden berücksichtigt, wobei wir die möglichen Auswirkungen dieser Merkmale auf den Preis und die Ausführungszeit angeben.
Bei der zeitlichen Planung der Ausführung der Arbeiten werden unsere Verpflichtungen in anderen Projekten berücksichtigt. Wenn der Kunde mit seinen Verpflichtungen in Verzug gerät und uns dadurch daran hindert, die vereinbarten Arbeiten oder Dienstleistungen zu beginnen, fortzusetzen oder abzuschließen (z.B. wenn der Kunde es versäumt, die notwendigen Voraussetzungen für die Installation zu schaffen), garantieren wir nicht mehr für die Ausführung innerhalb des ursprünglich vereinbarten Zeitrahmens. Wir behalten uns auch das Recht vor, die Arbeiten nach Benachrichtigung des Kunden auszusetzen, wenn der Kunde uns gegenüber unbezahlte Verpflichtungen hat.
Bei Verzug des Kunden bemühen wir uns, unter Berücksichtigung unserer Verpflichtungen und der Interessen des Kunden eine neue Frist für die Ausführung der Arbeiten oder Dienstleistungen festzulegen. Einigen wir uns nicht, führen wir die Arbeiten so schnell wie möglich durch, vorbehaltlich unserer sonstigen Verpflichtungen, und halten den Kunden über den Fortschritt auf dem Laufenden.
Stellt der Kunde die technischen Voraussetzungen für die Installation, Prüfung oder Abnahme nicht wie geplant zur Verfügung, betrachten wir die für diesen Zeitraum geplanten Arbeiten als ausgeführt.
Der Kunde stellt qualifiziertes Personal zur Verfügung. Der Standardpreis beinhaltet die Schulung eines Bedieners für einen Arbeitstag, sofern nicht anders vereinbart. Die Schulung findet normalerweise in den Räumlichkeiten des Kunden statt. Der Kunde muss den Liefergegenstand entsprechend der Anleitung und dem vorgesehenen Verwendungszweck nutzen.
Bei Nichtbeachtung der Anleitung oder unsachgemäßem Gebrauch können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
Eingriffe, die aus unsachgemäßem Gebrauch resultieren, können wir in Rechnung stellen. Sofern nicht anders vereinbart, muss der Kunde nach der Installation für eine permanente Internetverbindung zur Verarbeitungseinheit sorgen.
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung vor. Wird der Liefergegenstand durch den Einbau Teil einer anderen Sache, so erwerben wir bis zur vollständigen Bezahlung ein Miteigentumsrecht.
Wir berechnen gesetzliche Verzugszinsen.
Die Beanstandung von Sachmängeln richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und nicht für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn oder sonstige Schäden des Kunden oder Dritter.
Treten während der Gewährleistungsfrist Mängel am Liefergegenstand auf, so hat der Kunde uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen und wir werden im Falle einer berechtigten Beanstandung die Mängel auf unsere Kosten beseitigen.
Unsere Haftung bezieht sich ausschließlich auf die Beseitigung von Mängeln oder den Ersatz mangelhafter Teile durch funktionsfähige Teile und umfasst nicht die Haftung für weitere Schäden. Erweist sich die Reklamation als unberechtigt, stellen wir dem Kunden die Interventionskosten in Rechnung.
Die Garantie gilt nicht für Teile, die einem Verschleiß unterliegen. Unsere Haftung für Gewährleistungs- und Garantieansprüche ist ausgeschlossen, wenn der Liefergegenstand aufgrund von unerwarteten Ereignissen, Nichtbeachtung von Anweisungen, Unfällen, unzureichender Wartung, unsachgemäßer Behandlung, Fahrlässigkeit, Missbrauch beschädigt oder mangelhaft ist, unsachgemäße Vorbereitung oder Verwendung an einem ungeeigneten Ort oder andere äußere Ursachen, Verwendung außerhalb des vorgesehenen Zwecks oder der Betriebsbedingungen, Einbau von Teilen oder Software, die nicht von uns geliefert wurden, oder Änderungen oder Reparaturen, die nicht von uns oder unserem Bevollmächtigten durchgeführt wurden.
Alle Informationen, die sich auf den Gegenstand der Lieferung beziehen, einschließlich aller Angebotsunterlagen, Lösungskonzepte und Know-how, in welcher Form auch immer, die wir dem Kunden zur Verfügung stellen oder die dem Kunden zur Kenntnis gelangen, sind vom Kunden als Geschäftsgeheimnis zu wahren. Der Kunde darf diese Informationen ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergeben.
Falls der Liefergegenstand Software umfasst, erhält der Kunde ein eingeschränktes Recht zur Nutzung des ausführbaren Codes der Software. Der Kunde hat kein Recht auf Zugriff auf den Quellcode der Software. Die Lizenzbedingungen werden dem Kunden auf Anfrage vor der Lieferung der Software zur Verfügung gestellt.
Die Nichterfüllung unserer Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt gilt nicht als Vertragsverletzung. Als höhere Gewalt gelten die im Obligationenrecht definierten Umstände, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks der Mitarbeiter des Kunden und anderer Umstände, die als höhere Gewalt gelten.
Die vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem Recht der Republik Slowenien unter Ausschluss der Anwendung des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf. Alle Streitigkeiten werden vom zuständigen Gericht in Kranj entschieden, wir behalten uns jedoch das Recht vor, Ansprüche gegen den Kunden vor dem allgemeinen Gerichtsstand des Sitzes des Kunden geltend zu machen.
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrags, der für jedes einzelne Projekt zwischen LUMITECH, Trade and Services Ltd.o und ihrem Kunden für den Verkauf von Geräten sowie die Reparatur und Wartung von Servomotoren, Gebläsen, Elektromotoren, Pumpen, Ventilatoren, Vakuumpumpen und anderen Geräten, die der Kunde an LUMITECH, Trade and Services, Ltd.
liefert.o.o. ist nicht verpflichtet, zusätzliche oder abweichende Bestimmungen einzuhalten, sei es in gedruckter Form oder anderweitig, einschließlich in Bestellformularen oder in der Kommunikation mit dem Kunden, es sei denn, LUMITECH, Trade and Services, d.o.o. gibt seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
Der Vertrag gilt ausschließlich zwischen LUMITECH, Trade and Services, d.o.o. und seinem Kunden und ist ausschließlich zum Nutzen der beiden Parteien bestimmt. Keine dritte Partei oder andere Instanzen, die nicht Teil des Vertrags sind, können dessen Erfüllung oder irgendetwas, das sich aus dem Vertrag ergibt, beanspruchen. Dies schließt ausdrücklich die Einschränkung der Rechte Dritter in Fällen ein, in denen diese Parteien durch einen Vermittler vertreten werden, der einen Vertrag mit LUMITECH, Trade and Services, Ltd. abschließt.
Alle früheren geschäftlichen Interaktionen, Gepflogenheiten und mündlichen Vereinbarungen, die nicht formell aufgezeichnet und von LUMITECH, Trade and Services, Ltd. unterzeichnet wurden, gelten als gültig.
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn: a) der Kunde LUMITECH, Trade and Services, d. d. d. eine formelle Bestellung erteilt und b) der Kunde LUMITECH, Trade and Services, d. d. d.o.o, (b) der Kunde zahlt den vollen Betrag gemäß den Zahlungsbedingungen des Angebots oder der Rechnung, (c) der Kunde bestätigt die Reparatur schriftlich über die E-Mail-Adresse, die auf seiner Website angegeben ist und die er regelmäßig zur Kommunikation mit LUMITECH, Trade and Services, d.o.o. nutzt, oder es wird eindeutig nachgewiesen, dass es sich dabei um die geschäftliche E-Mail-Adresse des Kunden oder eines Mitarbeiters des Kunden handelt, oder (d) der Kunde bestätigt die Reparatur/Dienstleistung schriftlich durch ein unterzeichnetes und abgestempeltes Schriftstück.
(2) KÜNDIGUNG
Der Kunde hat die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf erstes Anfordern von LUMITECH, Trade and Services Ltd. zu kündigen, um alle ausstehenden Schulden und Kosten, die durch die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen entstanden sind, zu begleichen.
Bei einmaligen Verträgen hat der Kunde nur dann die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, wenn er die Kündigung innerhalb einer Frist von fünf Tagen ab dem Datum des Vertragsabschlusses ankündigt. In diesem Fall haftet der Kunde für alle Kosten, die LUMITECH, Trade and Services Ltd. durch die Ausführung der vereinbarten Arbeiten entstehen.
Bei Beendigung des Vertrags haftet der Kunde für alle Verwaltungskosten und die Kosten der Rücksendung der Waren oder Geräte. Hat LUMITECH, Trade and Services Ltd. vor dem Eingang des Widerrufs Ersatzteile für die Erfüllung des Vertrages gekauft, so hat der Kunde diese Teile zum Einkaufspreis zu erwerben und alle damit verbundenen Kosten zu tragen.
Jeder Widerruf muss schriftlich erfolgen und an LUMITECH, Trade and Services Ltd. gesendet werden.
LUMITECH, Trade and Services, Ltd. hat auch die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, indem sie den Kunden schriftlich benachrichtigt und sich verpflichtet, dem Kunden ihr gesamtes Eigentum unverzüglich und ohne zusätzliche Kosten zurückzugeben.
(3) KOSTEN UND ZAHLUNGSWEISE
Alle mit dem Versand verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden, mit Ausnahme der Teile, für die LUMITECH, Trade and Services Ltd. diese Kosten gemäß den Bestimmungen des Vertrags und dieser Bedingungen übernimmt. Der vom Kunden an LUMITECH, Trade and Services Ltd. zu zahlende Betrag entspricht den Kosten, die von der Gesellschaft an den gewählten Lieferdienst zu zahlen sind. Die Zahlungsbedingungen sehen eine vollständige Zahlung innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsstellung vor, es sei denn, der Kunde und die LUMITECH, Trade and Services Ltd. haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
Für spezielle Kundenwünsche oder für Projekte ausserhalb des regulären Serviceprogramms berechnet die LUMITECH, Trade and Services Ltd. einen Aufschlag von 30% auf den Grundpreis des Service. Darunter fallen Arbeiten, die: (a) außerhalb des normalen Leistungsumfangs, (b) außerhalb der Arbeitszeit oder (c) an Wochenenden oder Feiertagen durchgeführt werden.
LUMITECH, Trade and Services, Ltd. hat das Recht, von einem Neukunden vor Beginn eines Projekts oder einer Lieferung eine teilweise oder vollständige Vorauszahlung oder Zahlungsgarantie zu verlangen, insbesondere in Fällen, in denen das Unternehmen dies für angemessen hält.
Für den Fall, dass der Kunde seinen finanziellen Verpflichtungen nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist nachkommt und die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Eintreibung der Forderung erforderlich ist, trägt der Kunde alle Rechts- und Sachverständigenkosten, die der LUMITECH, Trade and Services, Ltd. zum Zwecke der Eintreibung entstehen.
(4) LIEFERFRISTEN
LUMITECH, Trade and Services, Ltd. kann keine exakten Lieferfristen garantieren, sondern legt die voraussichtlichen Lieferfristen nach bestem Wissen und Gewissen und unter der Annahme fest, dass alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen richtig und vollständig sind und dass keine Verzögerungen aufgrund von Ereignissen eintreten, die außerhalb der Kontrolle von LUMITECH, Trade and Services, Ltd. liegen.
LUMITECH, Trade and Services, Ltd.LUMITECH, Trade and Services, Ltd.LUMITECH, Trade and Services, Ltd. haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, die auf unvorhergesehene Umstände wie höhere Gewalt, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Ersatz- oder Bauteilen, Streiks, Kriegsrecht, Aufstände, nationale oder örtliche Notfälle, behördliche Maßnahmen, Transportunterbrechungen, Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder ähnliche Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb der zumutbaren Erwartung und Kontrolle von LUMITECH, Trade and Services, Ltd. liegen.
(5) HAFTUNG FÜR VERLORENE ODER VERLORENE ITEMS
Der Kunde garantiert der LUMITECH, Trade and Services Ltd., dass sein Eigentum, das zur Wartung oder Reparatur übergeben wird, ausreichend gegen mögliche Schäden versichert ist.
Für den Fall, dass das an LUMITECH, Trade and Services Ltd. gelieferte Eigentum des Kunden nicht repariert wird, weil der Kunde die Reparatur nicht genehmigt hat, und wenn dieses Eigentum auf dem Gelände von LUMITECH, Trade and Services Ltd. bleibto für einen Zeitraum von sechzig (60) Tagen oder länger nach der Aufforderung des Unternehmens zur Reparaturgenehmigung verbleibt, wird davon ausgegangen, dass der Kunde das gesamte Eigentum an diesem Eigentum unwiderruflich an LUMITECH, Trade and Services, Ltd. als Lagerentschädigung übertragen hat.
Während dieses Zeitraums, vom Zeitpunkt des Antrags auf Genehmigung der Reparatur bis zum Zeitpunkt ihrer Genehmigung oder bis zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs, befindet sich der Kunde in Verzug und haftet für alle Schäden am Gegenstand und für alle Schäden, die der LUMITECH, Trade and Services Ltd. dadurch entstehen.
(6) BESCHRÄNKTE GARANTIE
Anstelle aller anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck, bietet LUMITECH, Trade and Services Ltd. eine beschränkte Garantie für reparierte Elektromotoren, Pumpen, Ventilatoren, Vakuumpumpen, Gebläse und Servomotoren, die im Rahmen ihres Vertrages gewartet werden, nur für den ursprünglichen Kunden an (gilt nicht für nachfolgende Besitzer oder Dritte).
(6.1) Gesetzliche Gewährleistung
Ungeachtet der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Kunde Anspruch auf eine gesetzliche Gewährleistung von einem (1) Jahr ab dem Datum der Lieferung.
(6.2) LUMITECH Service Garantie
LUMITECH, Trade and Services Ltd. übernimmt die Verantwortung für die Qualität der ausgeführten Arbeiten und erkennt eine Garantie von einem (1) Jahr an, die ausschließlich für den von LUMITECH erbrachten Service gilt. Die Garantie gilt ausschließlich für den ursprünglichen Kunden.
(6.3) QR-Code und Portal (Aufzeichnung des Einbaus oder der Einlagerung)
Bei der Lieferung des Motors oder Geräts erhält der Kunde einen QR-Code für den Zugang zum Lumitech-Portal, über das der Kunde festhält:
, dass der Motor eingebaut ist (Aktivierung der Garantie bei Einbau), oder
, dass der Motor nicht sofort eingebaut wird und eingelagert wird.
(6.4) Dreißig (30) Tage Karenzzeit (obligatorische Portalaktivität)
Der Kunde hat maximal dreißig (30) Tage ab dem Lieferdatum Zeit, um die Garantie über das Lumitech-Portal zu aktivieren:
, wenn der Motor eingebaut wird, oder
, um anzuzeigen, dass der Motor eingelagert wird (nachträglicher Einbau).
Wenn der Kunde innerhalb der vorgenannten 30-Tage-Frist auf dem Portal nichts unternimmt, gilt der Motor ab dem Datum des Lieferscheins als installiert und die 1-Jahres-Garantie beginnt ab dem Datum des Lieferscheins.
Nach Ablauf der 30 Tage ab Lieferdatum:
ist eine Aktivierung im Portal nicht mehr möglich,
ist eine Kennzeichnung der Lagerung oder der nachträglichen Installation nicht mehr möglich,
ist eine weitere Verlängerung der Garantie nicht mehr möglich,
außer im Falle einer fristgerechten Lagerung, wie unten beschrieben.
(6.5) Sofortiger Einbau (Aktivierung beim Einbau)
Wenn der Kunde den Motor sofort einbaut, muss er die Garantie über das Lumitech-Portal zum Zeitpunkt des Einbaus aktivieren (Option „Garantie aktivieren“). Die 1-jährige LUMITECH-Servicegarantie beginnt ab dem Datum der Aktivierung.
(6.6) Einlagerung (nachträglicher Einbau) und Einbau ab Lager
Wenn der Kunde innerhalb der 30-Tage-Frist korrekt angibt, dass der Motor eingelagert wird, hat er das Recht:
den Motor innerhalb eines Zeitraums von maximal einem (1) Jahr ab dem Lieferdatum einzubauen und
die Garantie über das Portal beim Einbau zu aktivieren (Option „Garantie aktivieren“).
Die 1-Jahres-Garantie für den LUMITECH-Service beginnt ab dem Datum der Aktivierung.
(6.7) Garantieverlängerung (Aufpreis) – Ausnahme bei rechtzeitig erklärter Garantieaktivierung.
Bei rechtzeitig erklärter Garantieaktivierung kann der Kunde zum Zeitpunkt der Installation eine Verlängerung der Garantie um weitere 1, 2 oder 3 Jahre beantragen, und zwar auf der Grundlage eines zuvor von Lumitech erstellten Angebots oder Kostenvoranschlags und gegen Aufpreis.
Wenn die Garantieaktivierung nicht rechtzeitig erklärt wurde, ist die Verlängerung der Garantie nicht möglich.
(6.8) Umfang der Garantie (nur Verschleißteile)
Alle von LUMITECH angebotenen Formen der Garantie gelten ausschließlich für Verschleißteile wie: Lager, O-Ringe, Unterlegscheiben usw..
Die Garantie gilt nicht für andere nicht-verschleißbare Komponenten, andere ausgetauschte Teile (Gleitringdichtungen, Verbindungsstücke, Rückmeldeeinheiten, Bremsen usw.) und auch nicht für indirekte oder Folgeschäden (z.B. Produktionsausfall, entgangener Gewinn usw.).
(6.9) Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung
LUMITECH, trgovina in storitve, d.o.o. haftet nicht, wenn:
(a) der Kunde oder ein Dritter den Motor oder ein anderes Gerät nach der Wartung manipuliert,
(b) die Geräte entgegen den Empfehlungen des Herstellers verwendet werden,
(c) sie in Geräte oder Verfahren eingebaut werden, die nicht vom Hersteller zugelassen sind,
(d) der Ausfall durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wird, Wartung, Missbrauch, Unfall oder Ausfall anderer Geräte verursacht wird,
(e) der Kunde bereits zerlegte oder unvollständige Geräte geliefert hat oder
(f) LUMITECH als Vermittler auftritt und der Kunde sich direkt an den Dienstleister wendet, ohne dass die Kommunikation über LUMITECH erfolgt.
Die Haftung von LUMITECH ist auf den Betrag beschränkt, den der Kunde für die Dienstleistung bezahlt hat.
(6.10) Sonderbestimmung – VERPFLICHTETE INSTALLATION DES ÜBERLASTVENTILS BEI GEBLÄSEN
Bei neu verkauften Gebläsen ist die Garantie nur dann gültig, wenn das Überlastventil zum Zeitpunkt der Installation installiert ist.
Wird das Ventil nicht installiert, erlischt die Garantie automatisch.
(6.11) GARANTIEANSPRUCHSVERFAHREN
Wenn der Kunde behauptet, dass ein von LUMITECH, Trade and Services Ltd. repariertes Produkt nicht den ursprünglichen Herstellerspezifikationen entspricht oder dass während der Gültigkeitsdauer einer bestimmten Garantie ein Defekt aufgetreten ist, muss der Kunde LUMITECH, Trade and Services Ltd. unverzüglich schriftlich informieren, vor Ablauf der jeweiligen Gewährleistungsfrist schriftlich zu informieren und das Gerät zur Überprüfung ausschließlich an LUMITECH, Trade and Services Ltd. zu liefern. Der Kunde trägt alle mit der Rücksendung des reparierten Produkts verbundenen Kosten, einschließlich der Porto- und Bearbeitungskosten. Wenn LUMITECH, Trade and Services Ltd. das Produkt zurückerhält, werden ihre Experten prüfen, ob die in der Reklamation genannten Probleme mit der durchgeführten Reparatur zusammenhängen.
Stellt die LUMITECH, Trade and Services AG fest, dass die Probleme nicht mit der Reparatur zusammenhängen oder durch die in den vorstehenden Absätzen (6.9) beschriebenen Bedingungen verursacht werden, informiert sie den Kunden und bittet ihn um seine Zustimmung zu einer weiteren Reparatur zu den geltenden Preisen. LUMITECH, Trade and Services Ltd. wird ohne die schriftliche Zustimmung des Kunden keine weiteren Reparaturen durchführen.
Wenn der Kunde die Rücksendung des nicht reparierten Produkts innerhalb von zehn (10) Tagen nach der Genehmigung der Reparatur beantragt, sendet LUMITECH, Trade and Services Ltd. das Produkt auf Kosten des Kunden zurück, vorbehaltlich einer Gebühr für die Kosten einer diagnostischen Untersuchung, die nicht weniger als EUR 50 + MwSt. beträgt. Wenn der Kunde die zusätzlichen Reparaturen nicht genehmigt oder die Rücksendung des Produkts nicht innerhalb dieser Frist beantragt, ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für die Lagerung bei LUMITECH, Trade and Services Ltd. zum von der Gesellschaft festgelegten Tagessatz zu zahlen.
Wenn das Produkt länger als sechzig (60) Tage nach dem Antrag auf Reparaturgenehmigung gelagert wird, wird davon ausgegangen, dass der Kunde das Produkt aufgegeben hat, und LUMITECH, Trade and Services Ltd. kann es nach eigenem Ermessen entsorgen, ohne dem Kunden gegenüber verpflichtet zu sein.
Wenn LUMITECH, Trade and Services Ltd. feststellt, dass die Nichtübereinstimmung oder der Defekt in den Geltungsbereich der geltenden Garantie fällt, und beschließt, das Produkt im Rahmen der Garantie zu reparieren, werden die Kosten für die Reparatur vom Unternehmen getragen, und das Produkt wird auf Kosten des Kunden über die slowenische Post oder einen anderen Zustelldienst an diesen zurückgeschickt.
(6.12) ANLEITUNG ZUR BENUTZUNG DES LUMITECH PORTALS (QR-AKTIVIERUNG)
Ein QR-Code für den Zugriff auf das Lumitech Portal liegt der Lieferung des Motors oder Geräts bei.
Scannen Sie den QR-Code (auf dem Motor oder auf dem mitgelieferten Dokument).
Rufen Sie das Lumitech Portal über den Link auf, der sich nach dem Scannen des QR-Codes öffnet.
Auswahl des Modus:
„Garantie aktivieren“ (Aktivierung der Garantie beim Einbau), oder
„Nachträglicher Einbau aktivieren“ (Antrag auf Speicherung), oder
„Zusätzliche Garantieverlängerung beantragen“ (Antrag auf Verlängerung der Garantie um +1, +2 oder +3 Jahre).
Eingabe der erforderlichen Daten und Bestätigung der Auswahl/Aktivierung.
Im Falle einer rechtzeitigen Einlagerungserklärung kann der Kunde bei der anschließenden Installation vom Lager aus die „Garantieaktivierung“ im Portal durchführen und, sofern aktiviert, gleichzeitig die Verlängerung der Garantie (+1 / +2 / +3 Jahre) auf der Grundlage des zuvor erstellten Angebots/der Rechnung auswählen.
Nach der Bestätigung speichert das System die gewählte Nutzungsart und das Datum, wodurch LUMITECH über die Nutzungsart des Geräts informiert wird und der Beginn der Garantiezeit gemäß den vorliegenden Bedingungen festgelegt wird.
DIESE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE GILT EXKLUSIV UND ANSTELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH DER GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST.
(7) ERKLÄRUNGEN DES KUNDEN UND BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG VON LUMITECH, Trade and Services, Ltd.; HAFTUNG FÜR SCHÄDEN.
Der Kunde garantiert LUMITECH, Trade and Services, Ltd., dass er das Recht auf das Eigentum oder die Nutzung der Gegenstände hat, die er zur Wartung einreicht. Für den Fall, dass die ursprünglichen Herstellerstandards, Spezifikationen oder Konfigurationen des Kundenartikels verändert wurden, ist LUMITECH, Trade and Services, Ltd. gegenüber dem Kunden oder Dritten nicht haftbar oder verantwortlich für die Ergebnisse oder Folgen, die sich aus den an diesem Artikel durchgeführten Dienstleistungen ergeben.
Der Kunde entbindet hiermit LUMITECH, Trade and Services, Ltd.o, ihre leitenden Angestellten, Beauftragten, Vertreter, Bevollmächtigten und Angestellten von allen Ansprüchen, Gewährleistungen, Forderungen, Klagen, Urteilen, Bußgeldern, Strafen, Veranlagungen, Schadensersatzansprüchen, direkten oder indirekten Schäden, Kosten und Ausgaben, einschließlich Anwaltsgebühren, die sich aus oder im Zusammenhang mit (a) einer Handlung oder Unterlassung des Kunden, (b) einer Falschdarstellung durch den Kunden oder (c) der Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden an Geräten, bei denen die Standards, Spezifikationen oder Konfigurationen des Originalherstellers geändert wurden, ergeben. Diese Bestimmungen gelten auch nach der Beendigung oder Erfüllung dieses Vertrags.
(8) ANWENDUNG DES RECHTS
Der Erfüllungsort und die Erfüllung dieses Vertrags ist Kranj. Der Vertrag unterliegt den Gesetzen der Republik Slowenien und ist nach diesen auszulegen. Alle Gerichtsverfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich angeblicher Vertragsverletzungen, werden vor dem Bezirksgericht Kranj verhandelt. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist slowenisches Recht anwendbar.
(9) SONSTIGE BEDINGUNGEN
(9.1)Encoder Inspection and Status Report Service for Servomotors
Gegenstand der Dienstleistung
Die Dienstleistung „Encoder Status Report“ besteht aus einer diagnostischen Inspektion, Ausgangssignalmessungen, Funktionsprüfung und der Erstellung eines schriftlichen technischen Berichts über den Status, die Leistung und die Signalqualität des Encoders. Der Grundpreis für die Dienstleistung beträgt EUR 50,00 + MwSt., sofern im Angebot nicht anders angegeben, abhängig von der Komplexität des betreffenden Drehgebers.
Aufnahme in das Angebot
Die Dienstleistung ist integraler Bestandteil eines jeden Angebots, das für einen zur Inspektion oder Reparatur eingereichten Servomotor abgegeben wird. Wenn der Kunde den Service nicht wünscht, muss er ihn ausdrücklich und schriftlich ablehnen, bevor der Auftrag erteilt oder das Angebot bestätigt wird. In Ermangelung einer solchen Ablehnung wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Dienstleistung in Auftrag gegeben hat und mit der Verrechnung dieses Artikels einverstanden ist.
Gewährleistungsbeschränkungen im Falle einer Ablehnung
Für den Fall, dass der Kunde den Dienst „Encoder Status Report“ nicht bestellt, ablehnt oder nicht bestätigt, übernimmt der Anbieter:
-keine Verantwortung für die Korrektheit, Einstellung oder Kalibrierung des Encoders,
-keine Garantie für seine Leistung, Reaktionsfähigkeit, Genauigkeit oder Stabilität,
-keine Haftung für Fehler, Fehlfunktionen oder Folgeschäden, die sich aus dem Zustand oder der Fehlfunktion des Encoders ergeben,
-keine Garantie für die gewarteten Komponenten, wenn der Betrieb des gesamten Systems von einem ungeprüften oder nicht bewerteten Encoder abhängt.
Haftungsübernahme und Ausstellung des Berichts
Der Zustandsbericht des Encoders wird nur ausgestellt, wenn die Dienstleistung bestellt und durch eine Bestellung bestätigt wurde. Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Überprüfung, Diagnose oder Kalibrierung des Drehgebers nicht durchzuführen, ohne diesen Service zu bestellen.
Verbindlichkeit und Auslegung
Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, die im Zusammenhang mit Servomotor-Dienstleistungen erstellt werden, und sind für den Kunden ab dem Datum der Bestätigung des Angebots oder der Ausstellung des Bestellformulars verbindlich. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter hat die individuelle Vereinbarung Vorrang, sofern sie schriftlich vorliegt.
(10) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Sollte eine Klausel oder Bestimmung dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Gericht für ungültig erklärt werden, so hat dies nicht die Ungültigkeit des Vertrages als Ganzes zur Folge, es sei denn, der Vertrag könnte ohne die ungültige Bestimmung nicht bestehen und die Bestimmung war nicht der wesentliche Grund für den Abschluss des Vertrages. Dieser Vertrag stellt zusammen mit allen Anhängen den gesamten Vertrag zwischen dem Kunden und LUMITECH, Trade and Services, Ltd. dar.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Umbau von Maschinen und den Einbau von Elektromotoren
Wir behalten uns das Recht vor, über technische Details (einschließlich Soft- und Hardware), die die Leistung des Gegenstands unseres Angebots nicht beeinträchtigen, unabhängig zu entscheiden.
Sonderwünsche des Kunden nach zusätzlichen, nicht in unserem Angebot enthaltenen Leistungsmerkmalen werden nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Kunden berücksichtigt, wobei wir die möglichen Auswirkungen dieser Merkmale auf den Preis und die Ausführungszeit angeben.
Bei der zeitlichen Planung der Ausführung der Arbeiten werden unsere Verpflichtungen in anderen Projekten berücksichtigt. Wenn der Kunde mit seinen Verpflichtungen in Verzug gerät und uns dadurch daran hindert, die vereinbarten Arbeiten oder Dienstleistungen zu beginnen, fortzusetzen oder abzuschließen (z.B. wenn der Kunde es versäumt, die notwendigen Voraussetzungen für die Installation zu schaffen), garantieren wir nicht mehr für die Ausführung innerhalb des ursprünglich vereinbarten Zeitrahmens. Wir behalten uns auch das Recht vor, die Arbeiten nach Benachrichtigung des Kunden auszusetzen, wenn der Kunde uns gegenüber unbezahlte Verpflichtungen hat.
Bei Verzug des Kunden bemühen wir uns, unter Berücksichtigung unserer Verpflichtungen und der Interessen des Kunden eine neue Frist für die Ausführung der Arbeiten oder Dienstleistungen festzulegen. Einigen wir uns nicht, führen wir die Arbeiten so schnell wie möglich durch, vorbehaltlich unserer sonstigen Verpflichtungen, und halten den Kunden über den Fortschritt auf dem Laufenden.
Stellt der Kunde die technischen Voraussetzungen für die Installation, Prüfung oder Abnahme nicht wie geplant zur Verfügung, betrachten wir die für diesen Zeitraum geplanten Arbeiten als ausgeführt.
Der Kunde stellt qualifiziertes Personal zur Verfügung. Der Standardpreis beinhaltet die Schulung eines Bedieners für einen Arbeitstag, sofern nicht anders vereinbart. Die Schulung findet normalerweise in den Räumlichkeiten des Kunden statt. Der Kunde muss den Liefergegenstand entsprechend der Anleitung und dem vorgesehenen Verwendungszweck nutzen.
Bei Nichtbeachtung der Anleitung oder unsachgemäßem Gebrauch können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
Eingriffe, die aus unsachgemäßem Gebrauch resultieren, können wir in Rechnung stellen. Sofern nicht anders vereinbart, muss der Kunde nach der Installation für eine permanente Internetverbindung zur Verarbeitungseinheit sorgen.
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung vor. Wird der Liefergegenstand durch den Einbau Teil einer anderen Sache, so erwerben wir bis zur vollständigen Bezahlung ein Miteigentumsrecht.
Wir berechnen gesetzliche Verzugszinsen.
Die Beanstandung von Sachmängeln richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und nicht für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn oder sonstige Schäden des Kunden oder Dritter.
Treten während der Gewährleistungsfrist Mängel am Liefergegenstand auf, so hat der Kunde uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen und wir werden im Falle einer berechtigten Beanstandung die Mängel auf unsere Kosten beseitigen.
Unsere Haftung bezieht sich ausschließlich auf die Beseitigung von Mängeln oder den Ersatz mangelhafter Teile durch funktionsfähige Teile und umfasst nicht die Haftung für weitere Schäden. Erweist sich die Reklamation als unberechtigt, stellen wir dem Kunden die Interventionskosten in Rechnung.
Die Garantie gilt nicht für Teile, die einem Verschleiß unterliegen. Unsere Haftung für Gewährleistungs- und Garantieansprüche ist ausgeschlossen, wenn der Liefergegenstand aufgrund von unerwarteten Ereignissen, Nichtbeachtung von Anweisungen, Unfällen, unzureichender Wartung, unsachgemäßer Behandlung, Fahrlässigkeit, Missbrauch beschädigt oder mangelhaft ist, unsachgemäße Vorbereitung oder Verwendung an einem ungeeigneten Ort oder andere äußere Ursachen, Verwendung außerhalb des vorgesehenen Zwecks oder der Betriebsbedingungen, Einbau von Teilen oder Software, die nicht von uns geliefert wurden, oder Änderungen oder Reparaturen, die nicht von uns oder unserem Bevollmächtigten durchgeführt wurden.
Alle Informationen, die sich auf den Gegenstand der Lieferung beziehen, einschließlich aller Angebotsunterlagen, Lösungskonzepte und Know-how, in welcher Form auch immer, die wir dem Kunden zur Verfügung stellen oder die dem Kunden zur Kenntnis gelangen, sind vom Kunden als Geschäftsgeheimnis zu wahren. Der Kunde darf diese Informationen ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergeben.
Falls der Liefergegenstand Software umfasst, erhält der Kunde ein eingeschränktes Recht zur Nutzung des ausführbaren Codes der Software. Der Kunde hat kein Recht auf Zugriff auf den Quellcode der Software. Die Lizenzbedingungen werden dem Kunden auf Anfrage vor der Lieferung der Software zur Verfügung gestellt.
Die Nichterfüllung unserer Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt gilt nicht als Vertragsverletzung. Als höhere Gewalt gelten die im Obligationenrecht definierten Umstände, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks der Mitarbeiter des Kunden und anderer Umstände, die als höhere Gewalt gelten.
Die vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem Recht der Republik Slowenien unter Ausschluss der Anwendung des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf. Alle Streitigkeiten werden vom zuständigen Gericht in Kranj entschieden, wir behalten uns jedoch das Recht vor, Ansprüche gegen den Kunden vor dem allgemeinen Gerichtsstand des Sitzes des Kunden geltend zu machen.